Wenngleich es keine Könige in einer parlamentarischen Demokratie gibt, so gibt es doch das Königsrecht des Bundestages: das Haushaltsrecht. Es gehört zu den ältesten, wichtigsten und auch wirkungsvollsten Rechten, die sich die Parlamente im Laufe der Zeit erstritten haben. Auf Grundlage der Einnahmen werden die Ausgaben in der Regel für das kommende Jahr festgelegt. Als stellvertretendes Mitglied im Haushaltsausschuss beschäftige ich mich beratend mit den Haushaltsplänen der Bundesregierung. Als Berichterstatter bin ich für den Einzelplan 19 (Bundesverfassungsgericht) zuständig. Der Haushaltsausschuss ist mit 41 Mitgliedern und der gleichen Anzahl an Stellvertretern der größte aller ständigen Ausschüsse.
mehr dazu