EU-Ausschuss
In der 17. Legislaturperiode hat der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union 35 Mitglieder des Deutschen Bundestages und zusätzlich 16 deutsche Mitglieder des Europäischen Parlaments als sogenannte „mitwirkungsberechtigte Mitglieder“. Die FDP-Bundestagsfraktion ist im Ausschuss mit fünf ständigen Mitgliedern vertreten. Der EU-Ausschuss nimmt die im Grundgesetz vorgesehene Mitwirkung des Deutschen Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union wahr und spielt dabei eine wichtige Rolle bei der parlamentarischen Mitwirkung und Kontrolle der Europapolitik. Er ist als Integrations- und Querschnittsausschuss der zentrale Ort für europapolitische Entscheidungen im Parlament. Als ordentliches Mitglied im EU-Ausschuss bin ich für bestimmte Themenschwerpunkte und Länder als Berichterstatter zuständig:Europäische Innen- und Justizpolitik: Als Berichterstatter bin ich im EU-Ausschuss für eine Reihe politischer Themen zuständig. Dazu zählt der Bereich der europäischen Innen- und Justizpolitik, der oftmals auch als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bezeichnet wird. Hierunter fallen Fragen der europäischen Grundrechte und Unionsbürgerschaft, Menschenrechts- und Minderheitenfragen, die Asyl- und Migrationspolitik innerhalb der EU, die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit im Zuge von Eurojust bzw. Europol, der Katastrophenschutz, der Schengen-Raum und Fragen der Terrorismusbekämpfung. Zentral für die politische Gestaltung der nächsten Jahre wird das sogenannte „Stockholmer Programm“ sein, welches durch den Europäischen Rat im Dezember 2009 beschlossen wurde. Das Programm legt die Richtlinien für eine gemeinsame Innen- und Sicherheitspolitik aller europäischen Mitgliedstaaten für die Jahre 2010 bis 2015 fest. Es umfasst u.a. Leitlinien zum Schutz freiheitlicher Grundrechte sowie Vorschläge zur Intensivierung europäischer Sicherheitsstrukturen durch den Ausbau der polizeilichen, militärischen und geheimdienstlichen Zusammenarbeit. Zudem beschäftige ich mich mit institutionellen Fragen in Bezug auf den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.
Island und Norwegen: Als Berichterstatter kümmere ich mich um alle europapolitischen Themen beide Länder betreffend. Island und Norwegen sind zum jetzigen Zeitpunkt (noch) nicht Mitglied der Europäischen Union. Vor allem der Beitrittsantrag der isländischen Regierung ist momentan ein wichtiger Punkt auf der Agenda der Europäischen Union. Island, das auf eine enge Partnerschaft mit der EU und hervorragende Beziehungen zu Deutschland zurückblicken kann, muss für eine erfolgreiche Aufnahme in die Europäische Union die sogenannten „Kopenhagener Kriterien“ aus dem Jahr 1993 erfüllen. Im Gegensatz zu Island strebt Norwegen derzeit keine Mitgliedschaft in der Europäischen Union an. Nichtsdestotrotz arbeitet das skandinavische Land in vielen Bereichen eng mit der EU zusammen und ist Mitglied zahlreicher europäischer Abkommen wie beispielsweise des Europäischen Wirtschaftsraums und des Schengen-Übereinkommens.
Ansprechpartner Martin Voigt