Haushaltsausschuss
Wenngleich es keine Könige in einer parlamentarischen Demokratie gibt, so gibt es doch das Königsrecht des Bundestages: das Haushaltsrecht. Es gehört zu den ältesten, wichtigsten und auch wirkungsvollsten Rechten, die sich die Parlamente im Laufe der Zeit erstritten haben. Auf Grundlage der Einnahmen werden die Ausgaben in der Regel für das kommende Jahr festgelegt. Als stellvertretendes Mitglied im Haushaltsausschuss beschäftige ich mich beratend mit den Haushaltsplänen der Bundesregierung. Als Berichterstatter bin ich für den Einzelplan 19 (Bundesverfassungsgericht) zuständig. Der Haushaltsausschuss ist mit 41 Mitgliedern und der gleichen Anzahl an Stellvertretern der größte aller ständigen Ausschüsse.
Der Haushaltsausschuss hat die folgenden Aufgaben und Rechte:
Aufstellung der Beschlussempfehlung zum Haushalt: Nachdem die Bundesregierung einen Haushaltsplan entworfen hat und eine 1. Lesung im Parlament abgehalten wurde, beschäftigt sich der Ausschuss mit den jeweiligen Einzelplänen der Ministerien und Verfassungsorgane. Als Ergebnis unserer Arbeit stellen wir Beschlussempfehlungen für das Parlament auf.
Prüfungs- und Kontrollrecht: Der Haushaltsausschuss prüft die Vereinbarkeit von Finanzvorlagen, in der Regel Gesetzentwürfen, mit dem laufenden und den künftigen Haushalten. Zudem werden Finanzierungsfragen der internationalen Organisationen und die Veräußerung oder den Erwerb von Grundstücken durch den Bund sowie großen Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr kontrolliert
Sperrrecht: Der Ausschuss kann Haushaltsmitteln bei unklarer Sachlage über den Zweck der beabsichtigten Ausgabe sperren. Diese Mittel können folglich erst mit Zustimmung des Ausschusses ausgegeben werden.
Des Weiteren sind dem Haushaltsausschuss eine Reihe von Unterausschüssen zugeordnet. Darunter fällt beispielsweise der Rechnungsprüfungsausschuss. Er prüft den Vollzug der Ausgaben, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes und bereitet die Entlastung der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag auf der Grundlage der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes vor. Auch ein Ausschuss zu Fragen der Europäischen Union wurde eingesetzt. Dieser führt die Vorberatung der dem Ausschuss überwiesenen Europa-Vorlagen der Gemeinschaftsorgane (Rat, Europaparlament und Kommission) durch.