Innenausschuss
Für die Themen starke Bürgerrechte, eine verlässliche und integrative Politik sowie eine effiziente Verwaltung setzt sich die FDP im Bereich der Innenpolitik ein. In der 17. Legislaturperiode hat der Innenausschuss 37 Mitglieder. Die FDP-Bundestagsfraktion ist dort mit sechs ordentlichen Mitgliedern vertreten. Ich bin ich für folgende Inhalte als Berichterstatter zuständig:Ich bin ich für folgende Inhalte als Berichterstatter zuständig:
Rechts- und Linksextremismus: Extremismus ist der Feind einer pluralen, weltoffenen Gesellschaft. Wenn die Mitte der Gesellschaft schrumpft, erstarken die Extreme und leider sind schlechte Entwicklungen aktuell zu beobachten. Als Liberaler sehe ich die Stärkung der Mitte als beste Prävention. Nach wie vor stellt der Rechtsextremismus ein besonders gravierendes Problem dar. Allerdings ist derzeit ein erstarkter Linksextremismus zu beobachten und auch das müssen wir in der Politik sehr ernst nehmen. Ich bin gegen Verbotsanträge für politische Parteien. Wir sollten stattdessen die Präventionsprogramme gegen rechts fortsetzen. Wir sollten zudem die disparaten Phänomene des Linksextremismus analysieren, um ihnen wirksam begegnen zu können.
Staatsrecht: Hierbei steht zurzeit das Thema Wahlrechtsreform ganz oben auf der politischen Agenda. Aktueller Anlass ist ein Effekt, der als negatives Stimmgewicht bezeichnet wird, und der vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilt wurde. Dem Gesetzgeber wurde für Reformen eine Frist bis Sommer 2011 eingeräumt. Nun muss eine Lösung gefunden werden, die nicht nur verfassungsrechtlich zulässig ist, sondern auch von einer großen Mehrheit im Parlament mitgetragen wird. Zusätzlich sollte das Verfahren zur Zulassung von Parteien zur Bundestagswahl reformiert werden.
Parteienrecht: Parteien sind Mittler zwischen Staat und Gesellschaft. Bei allen Defiziten ermöglichen sie eine breite politische Beteiligung. Ihre Finanzierung hat durch aktuelle Entwicklungen im Bereich der Spenden und des Sponsorings eine hohe politische Brisanz gewonnen. Hier gilt es zu überprüfen, ob das Parteiengesetz, das zuletzt 2004 geändert worden ist, ausreichende Transparenz bietet und der demokratischen Kontrolle von Parteien nach wie vor gerecht werden kann.
Beamten- und Besoldungsrecht: Deutschland braucht einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst, der sich auf seine Kernaufgaben konzentriert. Die Flexibilisierung des Ruhestandseintritts und der Erhalt der Konkurrenzfähigkeit im Hinblick auf den Wettbewerb des Bundes mit anderen Dienstherren und der Wirtschaft um Nachwuchskräfte wurden als Ziele der FDP schon im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Zudem stehen Fragen der Gleichstellung von eingetragenen Partnerschaften im Vordergrund. Dazu will die FDP die familien- und ehebezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe auf Lebenspartnerschaften übertragen.
Ansprechpartnerin Marianne Pohl