01.03.2010
Kommunen waren die kommunalen Arbeitgeber beteiligt. Sie konnten den Abschluss des Tarifvertrages mitgestalten und müssen nun auch die
Umsetzung verantworten. Die angespannte Finanzlage der Kommunen ist bedauerlich, aber der Bund muss mit einer ähnlichen Haushaltssituation zurechtkommen und kann keine zusätzlichen Belastungen auf sich nehmen.
Die Äußerungen Landsbergs werfen einen Schatten auf die ansonsten
begrüßenswerte Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst. Durch den
Schlichterspruch war eine gute Verhandlungsgrundlage geschaffen
worden, auf der sich die Tarifvertragsparteien ohne Streik, der nur die
Bürgerinnen und Bürger belastet hätte, einigen konnten.
Der Tarifabschluss muss nun zügig auf die Beamtenschaft des Bundes
unter Einbeziehung der Versorgungsempfänger zeit- und inhaltsgleich
übertragen werden. Dies gebietet der Gleichklang von Tarif und Besoldung mit Versorgung und entspricht der politischen Linie der FDPBundestagsfraktion.
Kommunen müssen finanzielle Belastungen nach dem Tarifabschluss selber tragen
BERLIN. Zur Forderung der Kommunen, nach dem Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst finanzielle Hilfe vom Bund zu bekommen, erklärt der Experte für den Öffentlichen Dienst der FDP-Bundestagsfraktion Stefan RUPPERT:Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt die Forderungen des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Gerd Landsberg nach einer stärkeren finanziellen Beteiligung des Bundes ab. An den Tarifverhandlungen für die Angestellten des Bundes und derKommunen waren die kommunalen Arbeitgeber beteiligt. Sie konnten den Abschluss des Tarifvertrages mitgestalten und müssen nun auch die
Umsetzung verantworten. Die angespannte Finanzlage der Kommunen ist bedauerlich, aber der Bund muss mit einer ähnlichen Haushaltssituation zurechtkommen und kann keine zusätzlichen Belastungen auf sich nehmen.
Die Äußerungen Landsbergs werfen einen Schatten auf die ansonsten
begrüßenswerte Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst. Durch den
Schlichterspruch war eine gute Verhandlungsgrundlage geschaffen
worden, auf der sich die Tarifvertragsparteien ohne Streik, der nur die
Bürgerinnen und Bürger belastet hätte, einigen konnten.
Der Tarifabschluss muss nun zügig auf die Beamtenschaft des Bundes
unter Einbeziehung der Versorgungsempfänger zeit- und inhaltsgleich
übertragen werden. Dies gebietet der Gleichklang von Tarif und Besoldung mit Versorgung und entspricht der politischen Linie der FDPBundestagsfraktion.