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31.08.2010

RUPPERT: Reform des Wahlrechts steht auch im Bund an

BERLIN. Zum Urteil des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein erklärt der Experte für Fragen des Wahlrechts der FDP-Bundestagsfraktion Stefan RUPPERT: Nicht nur in Schleswig-Holstein wird es ein neues Wahlrecht geben. Auch im Bund hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende Juni 2011 eingeräumt, um das Problem des „negativen Stimmgewichts“ zu beseitigen.
Der Kern des Problems ist ein Mechanismus, bei dem ein Weniger an Zweitstimmen einer Partei in eine Bundesland derselben Partei einen zusätzlichen Sitz in einem anderen Bundesland einbringen kann. Die Grundzüge des Wahlrechts, das sich über Jahre hinweg bewährt hat, sollen bei der Reform erhalten bleiben. Deshalb wird eine minimalinvasive Änderung angestrebt. Zudem streben wir an, das Problem der „Berliner Zweitstimme“ sowie verbesserte Möglichkeiten der Wahlprüfung und Wahlzulassung mit zu regeln.