29.01.2010
Konsultationsverfahren über die Europäische Bürgerinitiative erklärt der
Experte für europäische Grundrechte und Unionsbürgerschaft der FDP- Bundestagsfraktion Stefan RUPPERT: Die FDP-Bundestagsfraktion befürwortet die mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon geschaffene Europäische Bürgerinitiative als wichtiges Instrument für eine verbesserte Bürgerbeteiligung auf europäischer Ebene.
Wir begrüßen das von der Europäischen Kommission vorgelegte Grünbuch, mit dem der Konsultationsprozess zur konkreten Ausgestaltung der Bedingungen und Verfahren einer Europäischen
Europäischen Bürgerinitiative u.a. folgende Regelungen vor:
1. Die Mindestzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Bürgerinnen und
Bürger kommen, sollte auf ein Viertel (entspricht sieben Mitgliedstaaten)
gesetzt werden.
2. Die Mindestzahl der Unterzeichner je Mitgliedstaat sollte auf 0,2 Prozent der Gesamtbevölkerung des jeweilig beteiligten Mitgliedstaats festgelegt werden.
3. Das Mindestalter zur Teilnahme an einer Europäischen Bürgerinitiative sollte europaweit auf 18 Jahre festgesetzt werden.
4. Eine Bürgerinitiative sollte hinsichtlich formaler Kriterien den
Gegenstand und die Ziele des Vorschlags, zu dem die Kommission
aufgefordert wird, klar umreißen.
5. Die Frist für die Sammlung von Unterschriften für die Bürgerinitiative
sollte 6 Monate betragen.
Europäische Bürgerinitiative bürgernah ausgestalten
BERLIN. Zum von der Europäischen Kommission angestoßenenKonsultationsverfahren über die Europäische Bürgerinitiative erklärt der
Experte für europäische Grundrechte und Unionsbürgerschaft der FDP- Bundestagsfraktion Stefan RUPPERT: Die FDP-Bundestagsfraktion befürwortet die mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon geschaffene Europäische Bürgerinitiative als wichtiges Instrument für eine verbesserte Bürgerbeteiligung auf europäischer Ebene.
Wir begrüßen das von der Europäischen Kommission vorgelegte Grünbuch, mit dem der Konsultationsprozess zur konkreten Ausgestaltung der Bedingungen und Verfahren einer Europäischen
Europäischen Bürgerinitiative u.a. folgende Regelungen vor:
1. Die Mindestzahl der Mitgliedstaaten, aus denen die Bürgerinnen und
Bürger kommen, sollte auf ein Viertel (entspricht sieben Mitgliedstaaten)
gesetzt werden.
2. Die Mindestzahl der Unterzeichner je Mitgliedstaat sollte auf 0,2 Prozent der Gesamtbevölkerung des jeweilig beteiligten Mitgliedstaats festgelegt werden.
3. Das Mindestalter zur Teilnahme an einer Europäischen Bürgerinitiative sollte europaweit auf 18 Jahre festgesetzt werden.
4. Eine Bürgerinitiative sollte hinsichtlich formaler Kriterien den
Gegenstand und die Ziele des Vorschlags, zu dem die Kommission
aufgefordert wird, klar umreißen.
5. Die Frist für die Sammlung von Unterschriften für die Bürgerinitiative
sollte 6 Monate betragen.
