26.07.2009
Die alten Debatten zwischen konservativen Verfechtern des starken Staates und linksliberalen Verteidigern individueller Freiheitsrechte schienen Ende des letzten Jahrtausends zu verstummen bis uns die terroristische Bedrohung die Verletzlichkeit offener Gesellschaften drastisch vor Augen geführt hat. Die richtige Reaktion gegen den Terror lag nicht auf der Hand und so waren die Reaktionen vielfältig und sie misslangen allzu oft. Man muss nicht in andere Länder schauen, um das zu beobachten. Auch die deutschen Sicherheitsgesetze verletzten vielfach unsere verfassungsmäßige Ordnung. Immer wieder musste das Bundesverfassungsgericht dem forschen rot-grünen oder schwarz-roten Gesetzgeber in den Arm fallen. Es begann beim großen Lauschangriff, dessen gesetzliche Grundlage in weiten Teilen verfassungswidrig war. In den Jahren 2005 und 2006 stellten die Karlsruher Richter dann fest, dass der europäische Haftbefehl mit der weitreichenden Möglichkeit der Auslieferung deutscher Staatsbürger ans Ausland und das Luftsicherheitsgesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar waren. Auch die Rasterfahndung war in Teilen verfassungswidrig. Diese Beispiele offenbaren ein fatales Verfassungsverständnis der politisch Verantwortlichen. Sie haben Gesetze nach dem Motto gemacht „mal sehen wie weit wir gehen können, Karlsruhe wird es schon notfalls korrigieren“. Dabei sind die Rechte des Individuums und seine Würde immer im Gesetzgebungsprozess mitzudenken. Ich will nicht prinzipiell gegen die Optimierung von Sicherheit reden. Viel zu oft ergeht man sich hier aber in Symbolpolitik und viel zu selten wird die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen überprüft. Häufig ist eine Gesetzesverschärfung auch nur die Ausrede, weil aus finanziellen Gründen bestehendes Recht nicht durchgesetzt wird. Auch die Sicherheit im Internet wird nicht durch Verletzungen der Privatsphäre gewährleistet. Ich plädiere für einen unideologischeren Umgang mit dem Thema. Es muss sachlich debattiert werden, welche Maßnahmen wirklich etwas bringen und beschlossene Gesetze müssen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Für eine Symbolpolitik ist das Thema Sicherheit zu wichtig.
Zum Thema Sicherheit
Sicherheit ist ein wichtiges Gut. Die Sorge um die Sicherheit seiner Bürger ist eine Kernaufgabe des Staates. Absolute Sicherheit gibt es naturgemäß nicht und wenn dann nur um den Preis des Verlustes jedweder persönlichen Freiheit.Die alten Debatten zwischen konservativen Verfechtern des starken Staates und linksliberalen Verteidigern individueller Freiheitsrechte schienen Ende des letzten Jahrtausends zu verstummen bis uns die terroristische Bedrohung die Verletzlichkeit offener Gesellschaften drastisch vor Augen geführt hat. Die richtige Reaktion gegen den Terror lag nicht auf der Hand und so waren die Reaktionen vielfältig und sie misslangen allzu oft. Man muss nicht in andere Länder schauen, um das zu beobachten. Auch die deutschen Sicherheitsgesetze verletzten vielfach unsere verfassungsmäßige Ordnung. Immer wieder musste das Bundesverfassungsgericht dem forschen rot-grünen oder schwarz-roten Gesetzgeber in den Arm fallen. Es begann beim großen Lauschangriff, dessen gesetzliche Grundlage in weiten Teilen verfassungswidrig war. In den Jahren 2005 und 2006 stellten die Karlsruher Richter dann fest, dass der europäische Haftbefehl mit der weitreichenden Möglichkeit der Auslieferung deutscher Staatsbürger ans Ausland und das Luftsicherheitsgesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar waren. Auch die Rasterfahndung war in Teilen verfassungswidrig. Diese Beispiele offenbaren ein fatales Verfassungsverständnis der politisch Verantwortlichen. Sie haben Gesetze nach dem Motto gemacht „mal sehen wie weit wir gehen können, Karlsruhe wird es schon notfalls korrigieren“. Dabei sind die Rechte des Individuums und seine Würde immer im Gesetzgebungsprozess mitzudenken. Ich will nicht prinzipiell gegen die Optimierung von Sicherheit reden. Viel zu oft ergeht man sich hier aber in Symbolpolitik und viel zu selten wird die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen überprüft. Häufig ist eine Gesetzesverschärfung auch nur die Ausrede, weil aus finanziellen Gründen bestehendes Recht nicht durchgesetzt wird. Auch die Sicherheit im Internet wird nicht durch Verletzungen der Privatsphäre gewährleistet. Ich plädiere für einen unideologischeren Umgang mit dem Thema. Es muss sachlich debattiert werden, welche Maßnahmen wirklich etwas bringen und beschlossene Gesetze müssen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Für eine Symbolpolitik ist das Thema Sicherheit zu wichtig.